{"id":142,"date":"2014-12-16T14:45:01","date_gmt":"2014-12-16T13:45:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wp11222496.server-he.de\/?page_id=142"},"modified":"2014-12-16T15:03:51","modified_gmt":"2014-12-16T14:03:51","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rswv.de\/?page_id=142","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Satzung<\/strong><\/span><br \/>\n<strong> der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung e. V. in D\u00fcsseldorf<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung und hat seinen Sitz in D\u00fcsseldorf<\/p>\n<p>2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchf\u00fchrung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Herausgabe von Publikationen.<br \/>\nDer Verein ist kein Berufsverband.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder auch durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gesellschaft von Freunden und F\u00f6rderern der Heinrich-Heine-Universit\u00e4t D\u00fcsseldorf e. V., Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 D\u00fcsseldorf.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p>Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p>Es d\u00fcrfen kein Mitglied oder andere Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied kann jeder Jurist oder Volkswirt werden, der die erste juristische Pr\u00fcfung bestanden hat oder den Grad eines Dr. jur., eines Dr. rer. pol. oder das Diplom eines Volkswirts besitzt. Die Mitgliedschaft kann auch von anderen Personen erworben werden, die an den Zielen des Vereins interessiert sind.<\/p>\n<p>2. \u00dcber die Aufnahme bestimmt ein Aufnahmeausschuss, dessen Zusammensetzung der Vorstand bestimmt<\/p>\n<p>3. Der Austritt aus dem Verein kann nur auf das Ende des laufenden Kalenderjahres erkl\u00e4rt werden und hat durch schriftliche Anzeige an den Vorstand zu erfolgen.<\/p>\n<p>4. Aus wichtigem Grunde kann der Vorstand ein Mitglied ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>5. Der Mitgliedsbeitrag wird j\u00e4hrlich vom Vorstand festgesetzt. Der Vorstand kann in besonderen F\u00e4llen den Beitrag erm\u00e4\u00dfigen oder von der Einziehung eines Beitrages absehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus 3 &#8211; 9 von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Vereinsmitgliedern.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftf\u00fchrer und einen Kassenverwalter.<\/p>\n<p>3. Der Vorsitzende des Vereins oder sein Stellvertreter vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand ist befugt, sich selbst bis auf die zul\u00e4ssige H\u00f6chstzahl seiner Mitglieder zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung wird j\u00e4hrlich zur Entgegennahme der vom Kassenverwalter vorzulegenden Abrechnung \u00fcber das abgelaufene Jahr berufen.<\/p>\n<p>2. Eine Mitgliederversammlung ist ferner zu berufen:<br \/>\na) wenn der Vorstand es f\u00fcr erforderlich erachtet,<br \/>\nb) wenn es von mindestens 25 Mitgliedern unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragt wird.<\/p>\n<p>3. Die Berufung erfolgt schriftlich durch den Schriftf\u00fchrer des Vereins oder im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied des Vorstandes. In der Berufung ist die Tagesordnung anzugeben.<\/p>\n<p>4. \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist von dem Schriftf\u00fchrer oder von einem vom Vorsitzenden des Vorstandes mit der Vertretung des Schriftf\u00fchrers betrauten Mitglied ein Protokoll aufzunehmen und zu unterzeichnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die in \u00a7 1 Nummer 2 bezeichnete Institution.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung e. V. in D\u00fcsseldorf \u00a7 1 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung und hat seinen Sitz in D\u00fcsseldorf 2. 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